INTERVIEW

21. Forum Röntgenverordnung: Paradigmenwechsel

Neue Strahlenschutzgesetzgebung geht neue Wege in der Früherkennung!

Herr Lenzen, Deutschland erwartet ein komplett neues Strahlenschutzgesetz. Wie ist hier der Sachstand des Gesetzentwurfs?

Das Forum RöV zieht jedes Jahr beim RöKo viele Interessierte und Debattierfreudige anDas Forum RöV zieht jedes Jahr beim RöKo viele Interessierte und Debattierfreudige anDie Neuerungen in der Euratom Grundnorm hätten eine umfassende Novellierung von Röntgen- und Strahlenschutzverordnung verlangt. Da lag es nahe, das Strahlenschutzrecht gleich komplett zu erneuern. Künftig wird das Strahlenschutzgesetz neben den Vorgaben der Europäischen Union auch viele Regelungen aus Strahlenschutzverordnung und Röntgenverordnung vereinen. Auch wenn bisher bereits einige Details des Gesetzentwurfes bekannt sind, so hoffen wir auf dem diesjährigen Forum Röntgenverordnung bereits über einen gültigen Referentenentwurf diskutieren zu können. Der weitere Zeitplan sieht vor, dass das Gesetz im Sommer 2017 den Bundestag passiert und 2018 zusätzlich neue Verordnungen vorliegen.

Das klingt so, als sei dies der letzte Röntgenkongress, auf dem über das Gesetz diskutiert werden kann?

Wer noch Vorschläge einbringen oder Kritik äußern möchte, sollte zum diesjährigen Forum kommen! Viele offene Ohren aus Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, Deutscher Röntgengesellschaft und den Ländern werden anwesend sein und die Gedanken aufnehmen. Der Röntgenkongress 2017 wird nämlich unmittelbar vor der Abstimmung im Bundestag liegen, dann ist es für Vorschläge zu spät.

Die Möglichkeiten für Screening-Programme sollen auf der Grundlage der neuen Euratom-Grundnormen-Richtlinie ausgeweitet werden. Welche Vorteile und welche Risiken birgt dies?

Dipl.-Ing. Horst Lenzen Die Veränderung, die Sie andeuten, bezieht sich auf eine besondere Form der Früherkennung – der individuellen Früherkennung. Diese wird deutlich weniger umfassend sein als das derzeitige Mammographiescreening, bei dem alle Frauen einer Altersgruppe teilnahmeberechtigt sind und explizit eingeladen werden. Das Mammographiescreening bleibt vermutlich das einzige Screeningprogramm in Deutschland. Aber es gibt natürlich eine ganze Reihe von Erkrankungen, die durch eine gezielte Früherkennungsmaßnahme die Prognose verbessern könnten. Hierzu zählen unter anderem das Lungenkarzinom und das Kolonkarzinom. Bisher verbietet die Röntgenverordnung eine radiologische Untersuchung bei symptomfreien Menschen.
Der Vorstoß des Gesetzgebers sieht nun vor, unter bestimmten Voraussetzungen diese rigide Sichtweise zu verlassen und die Untersuchung von Hochrisikogruppen zu ermöglichen. Das Strahlenschutzrecht würde damit neue, und in vielen Staaten längst gelebte, wissenschaftliche Erkenntnisse umsetzen. Die häufig als IGEL-Leistungen angebotenen Untersuchungen könnten damit in den Alltag überführt werden, und die Patienten könnten einen Anbieter in ihrer Nähe finden. Zudem bestünde ein deutlich größeres Potential, die verschiedenen Risikogruppen auf die Bedeutung einer effizienten Früherkennung hinzuweisen.

Was tut der Gesetzgeber für den Qualitätserhalt von Früherkennungsprogrammen?

Es ist kaum vorstellbar, dass der Gesetzgeber hier nicht Mindestqualifikationen für die Ärzte und umfassende Qualitätssicherungsmaßnahmen vorgibt. Vermutlich werden diese aber unterhalb der hohen Hürden des Mammographiescreenings angesiedelt sein. Ganz ohne ein externes Qualitätsmanagement wird es nicht gehen. Deutschland bietet ja mit den Ärztlichen Stellen oder den Referenzzentren des Mammographiescreenings bereits beispielhafte Strukturen.

Welche Experten werden beim 21. Forum RöV erwartet?

Es sind wieder viele Experten mit dabei: Passend zum Thema werden mit Frau Dr. Keller und Frau Dr. Bock zwei Fachleute des Bundesumweltministeriums alle Fragen zum derzeitigen Sachstand des Gesetzentwurfes beantworten. Prof. Delorme aus Heidelberg leitet am Deutschen Krebsforschungszentrum von radiologischer Seite die größte Studie zur Lungenkrebsfrüherkennung  in Deutschland. Prof. Weßling, Chefarzt im Clemenshospital Münster, bemüht sich seit Jahren um Präventionsmedizin in der Radiologie.

Zu guter Letzt wird Herr Huhn, ehemals Arbeitsministerium in Nordrhein-Westfalen, die Vorstellungen der Länder darstellen. Wir freuen uns auf eine interessante Diskussion und Vorschläge aus dem Auditorium für eine neue, bessere und praxisnahe Strahlenschutzgesetzgebung.

Vielen Dank für das Gespräch!

veröffentlicht am Donnerstag, 14. April 2016

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